Fragen zur Bahnenbelegung- Antwort des Größten Bäder Betrieb Europas

Gesprächsangebot eines Bäder Managers

 

 

Ich hatte kürzlich erneut Fragen zur Belegung die ohne Angabe auf der Homepage der Berliner Bäder Betriebe stattfindet in Bädern. Ich bat außerdem um Beantwortung der Fragen, die ich nach der Reaktion seitens der Berliner Bäder Betriebe noch einmal präzisiert hatte.

 

 

Die von mir angeschriebene Person teilte mir mit, dass sie ein persönliches Treffen vorschlägt.

 

Das ist doch mal eine wirklich gute Entwicklung.  Natürlich habe ich das Angebot gern angenommen. Ich freue mich darüber und bin gespannt. Ich hoffe, dass sich ein Gespräch entwickelt, von dem alle profitieren. Es ist ein kleiner Schritt zu Nutzerfreundlicheren Bädern in unserer Stadt. Nächste Woche dann an dieser Stelle mehr. Natürlich anonymisiert.

 

13.10.2017

Meine Nachfragen zum Thema wurden bisher nicht beantwortet. Ich veröffentliche sie hier nun ohne Antwort.

Antwort Berliner Bäder Betriebe

für das Personal-Training haben wir eine Lösung angeboten, die für alle Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung darstellen kann.

  • Es gibt kein Verbot für das Personal-Training durch Dritte. Gewerbliche Angebote sind nach Verfügbarkeit freier Kapazitäten weiterhin möglich. Damit gehen die Berliner Bäder-Betriebe deutliche freigiebiger mit diesem Thema um als vergleichbare andere kommunalen Anbieter.

Nachfragen

vielen Dank für Ihre E Mail. Ich freue mich über Ihre zeitnahe Reaktion. Der Bezug zu meinen Fragen erschließt sich mir leider zu großen Teilen nicht. Das liegt sicher an meinem Textverständnis. Ich versuche es noch einmal, dieses Mal hoffentlich mit Formulierungen aus denen die Fragen deutlich werden.

 

 

 

In der Pressemitteilung vom 08.03.2017 wurde seitens der Berliner Bäder Betriebe ausgesagt: (Zitat)

"In den letzten Monaten haben sich die Beschwerden von Kundinnen und Kunden gehäuft, die sich durch Personal Trainer gestört fühlen. So werden zum Beispiel
Bahnenschwimmerinnen und –schwimmer, die auf einer abgeleinten Bahn mit
mehreren anderen Kundinnen und Kunden im Kreis schwimmen beeinträchtigt, wenn z. B. Lehrerin/Lehrer und Elevin/Eleve mit Schwimmhilfsgeräten (z. B. Paddles, Flossen) arbeiten oder sich am Beckenrand unterhalten und den Fluss
der schwimmenden Gäste behindern." (Zitat Ende)

 

 

Meine Frage: Inwiefern ist diese, von den Berliner Bäder Betrieben als  "Störung" bezeichnete Praxis welche nunmehr genau so (weiterhin) vonstatten geht, durch die Erhebung der Gebühr behoben?

 


  • Es werden keine Bahnen mehr durch Personal Trainer blockiert, wenn diese mit lediglich 1-3 Teilnehmern arbeiten.

  • Für größere Teilnehmergruppen gibt es weiterhin die Möglichkeit der Bahnanmietung und damit das Recht zur exklusiven Nutzung dieser Bahn.

  • Gewerbliche Trainer leisten mit unserem Modell einen Beitrag für die Betriebskosten der Bäder.
Meine Aussage: das ist schlicht unrichtig.  Ich bin davon ausgegangen, dass ich deutlich geschildert habe, wie sich die Realität in Bädern darstellt.

Die Frage war nicht, ob mit einem wie auch immer gestalteten Modell von wem auch immer ein Beitrag zu Betriebskosten geleistet wird. Einen großen (wenn nicht sogar den größten) Beitrag, außerhalb der konsumtiven (und investiven) Zuschüsse die von uns allen finanziert werden, leisten Nutzer mit Premiumkarten, Sammelkarten, Saison Mehrfachkarten.

Meine Frage, hoffentlich deutlich formuliert:
Gelten für  alle Personal Trainer (private, diejenigen die für Kooperationspartner der Berliner Bäder Betriebe arbeiten und jene, die im Rahmen des Vereinsbetriebs Personal Training geben) die gleichen Bedingungen im Bezug auf Gebühren, Wasserzeiten, Arbeitsmöglichkeiten?

Die BBB haben einen Überblick über das Geschehen und die Hoheit, nach Verfügbarkeit Entscheidungen zu treffen.

Diese Aussage verstehe ich auch nach mehrmaligem Lesen nicht.  Ich würde mich freuen, wenn Sie mir den Inhalt so darlegen, dass er einem Laien wie mir verständlich wird.

Wenn in der Umsetzung dessen nach Ihrer Beobachtung nicht alles ordnungsgemäß läuft, wenden Sie sich bitte umgehend an unsere Beschäftigten in den jeweiligen Bädern. Die Badleitungen werden dem nachgehen und Einfluss nehmen

Ich darf davon ausgehen, dass die nachstehende Aussage ironisch gemeint ist?


Ursprünglicher Beitrag vom 31.08.2017

 

Am 21.08.2017 hatte ich ein paar Fragen im Bezug auf die weiter stattfindende Praxis der Bahnen Vermietung an unter drei Personen. Außerdem war mir die Widersprüchlichkeit zwischen Begründung des Verbots von privatem Personal Training und der Lösung merkwürdig erschienen. Ich hatte explizit um Antworten gebeten, die sich auf meine Fragen beziehen.

Alles, was ich in den Fragen aussage, kann ich beweisen. Und der "Größte Bäder Betrieb Europas" tut so, als würde das alles nicht existieren.

Meine Fragen

nach Bekanntgabe des Verbots privaten Schwimmtrainings durch (externe) Personal Trainer wurde in der Pressemitteilung am 08.03.2017die Anmietung einer Bahn als eine der Lösungen angegeben. Die Praxis, dass durch diesen Widersinn Bahnen an Einzelpersonen vermietet wurden, war vorher zu sehen. Das Personal Training im "normalen Badebetrieb" hat nie gestört, im Gegenteil, gestört wird durch rücksichtslose Nutzer

 

(hier betreffend das Badname insbesondere durch zwei, so gut wie jedem bekannte Nutzer. Schilderung der erwähnten Personen, hier ausgelassen)

 

Die von Ihnen vorschlagene Lösung -Bahnenvermietung an Einzel- oder wenige Personen, die öffentliches Schwimmen einschränkt, sollte nun ein Ende haben.

 

Seit dem 13.06.2017 wird seitens der Berliner Bäder Betriebe eine Lösung präsentiert, die explizit der Aussage "Störung des Kreisverkehrs" in der Pressemitteilung vom 08.03.2017 widerspricht. Das Personal Training soll nun, exakt wie vorher- nur mit einer Gebühr- im Badebetrieb stattfinden für bis zu drei Personen.

 

Schilderung einzelner Situationen in Bädern (hier anonymisiert zum Schutz der Personen)

Fakt ist, dass weiter Bahnen Vermietungen an unter drei Personen stattfinden. So geschehen im Badname, zuletzt am 20.08.2017 nach 12 Uhr. Die dort anwesende TrainerIn am Beckenrand trainierte mit zwei Personen auf der Hälfte der Bahn. So war die komplette Bahn nicht nutzbar. Das Bad war sehr gut besucht. An dem betreffenden Tag war schlechtes Wetter, aber nur zwei weitere Hallenbäder geöffnet von denen eines einen "Einlassstopp bis 15.30 Uhr" hatte, entsprechend war die Nutzerzahl im Stadtbad Tiergarten hoch.  Auf Nachfrage wurde die Anmietung bejaht.

 

Ich möchte Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass eine Antwort im Sinne dessen, dass mehr als zwei/ drei Personen angemeldet wurden, unrichtig ist. Es sind bisher nie mehr als drei Personen in der gemieteten Bahn der/ des TrainerIn.

 

(Schilderung eines Angebots zum Personal Training unter Umgehung des Verbots, hier ohne Details zum Schutz der Personen)

 

Ich hatte in der Vergangenheit nie Personal Training und wünsche dies auch in der Zukunft nicht. Eine Lizenz als Trainerin habe ich nicht. Der/ die TrainerIn glaubte wohl aufgrund meiner Social Media und Blog Aktivität durch dieses Angebot über mich Kunden werben zu können. Ich dulde auf meinem Blog und über meine Social Media Aktivitäten keine Werbung.

 

Ich bedanke mich für Antworten die sich auf meine Fragen und Anmerkungen beziehen im Voraus.

 

Reaktion Berliner Bäder Betriebe

für das Personal-Training haben wir eine Lösung angeboten, die für alle Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung darstellen kann.

 

 

 

  • Es gibt kein Verbot für das Personal-Training durch Dritte. Gewerbliche Angebote sind nach Verfügbarkeit freier Kapazitäten weiterhin möglich. Damit gehen die Berliner Bäder-Betriebe deutliche freigiebiger mit diesem Thema um als vergleichbare andere kommunalen Anbieter.

  • Gewerbliche Trainer leisten mit unserem Modell einen Beitrag für die Betriebskosten der Bäder.

  • Es werden keine Bahnen mehr durch Personal Trainer blockiert, wenn diese mit lediglich 1-3 Teilnehmern arbeiten.

  • Für größere Teilnehmergruppen gibt es weiterhin die Möglichkeit der Bahnanmietung und damit das Recht zur exklusiven Nutzung dieser Bahn.

  • Die BBB haben einen Überblick über das Geschehen und die Hoheit, nach Verfügbarkeit Entscheidungen zu treffen.

  • Ein Nutzungsvertrag sichert BBB und Trainer ab.

  • Die TrainerCard und der Nutzungsvertrag geben auch den Trainern mehr Sicherheit.

 

Wenn in der Umsetzung dessen nach Ihrer Beobachtung nicht alles ordnungsgemäß läuft, wenden Sie sich bitte umgehend an unsere Beschäftigten in den jeweiligen Bädern. Die Badleitungen werden dem nachgehen und Einfluss nehmen

 

Wir werden Ihre Schilderungen zum Anlass nehmen, alle Badleiter und Badleiterinnen noch einmal zu sensibleren, unerlaubte Vorgehensweisen der Personal Trainer konsequent zu unterbinden.

 

Die Nutzung von Wasserfläche zu Trainingszeiten berechtigter Vereine ist nur Vereinsmitgliedern vorbehalten. Einlasskontrollen sind verpflichtend.

 

Wir hoffen, dass unsere Ausführungen zum Verständnis unserer Position zum Thema Personaltraining beitragen.

 

Unterschrieben von der Kundenbetreuung und dem Bädermanager, der die Nutzergruppe ohne Lobby - Schwimmer, die weder Kurse besuchen wollen noch innerhalb des Vereinsbetriebs Zutritt zu kommunalen Bädern haben-  vertreten soll.

Rubrik Leserpost und Reaktionen der Kundenbetreuung Berliner Bäder und des Senats u.a.