Nutzung von Schwimmequipement kann untersagt werden- Willkür oder gut so?

Nachdem ich in E Mails und über die Sozialen Netzwerke erfahren hatte, dass unter anderem im Stadtbad Lankwitz die Nutzung von Pullbuoy und Brettchen verboten wurde, wollte ich das verifizieren.

 

Ich war heute im Stadtbad und konnte das Minibrettchen benutzen. Das Bad war brechend voll. Zwei Frauen die waagerecht im Wasser  waren, der Rest sprang von der Längsseite rein, besonders ein junger Mann, Mitte 20, Kinder die ohne jede Ermahnung plötzlich erst unter einer alten Dame auftauchten, dann mir direkt vor die Nase paddelten als ich am Rand stand. Erwachsene die schräg durchs Wasser strampelten, einer davon übrigens mit Bauchgurt, der sich fast gar nicht bewegte. Aber nun, es ist jetzt ein "Familien- und Freizeitbad" (Neue Bezeichnung seit der Tarifreform. Vorher Sternebad genannt) und da muss das wohl so sein.

Witzig: Am Rand hängt ein Schild "Sportschwimmen". Aus alten Zeiten. Vermutlich zur Belustigung der Badegäste.

 

Ich habe dort einen Mitarbeiter den ich vom sehen lange kenne und von dem ich weiß, dass er sehr freundlich ist, dann einfach gefragt.

 

Seine Erklärung: in der Badeordnung steht, dass Auftriebshilfen nicht gestattet sind im Schwimmerbecken.

Mein Einwand, dass weder Pullbuoy- für die Unkundigen: den klemmt man sich zwischen Knie oder Oberschenkel- noch Brettchen irgendjemanden stören können, wurde beantwortet.

 

Auszug Hausordnung auf die man sich bezieht.

"Wir haben früher, wenn jemand ein Attest gebracht hat, dass es medizinisch notwendig ist, Ausnahmen machen können. Wenn wir jetzt Ausnahmen machen, will das jeder, wo sollen wir die Grenze ziehen. Mit Schwimmhilfen ist nicht sicher gestellt, dass jemand kein Nichtschwimmer ist..."


Natürlich sagte ich ihm, dass sichtbar ist, wofür jemand einen Pullbuoy nutzt oder ein Brettchen. Es ist absolut sichtbar, ob jemand schwimmen kann oder eben nicht. Wir reden nicht von Schwimmflügelchen oder Bauchgurten (siehe oben!)Ich verstehe, dass Paddles nur in Ausnahmefälllen erlaubt sind, Kurzflossen ebenso. Die Verletzungsgefahr ist erheblich wenn jemand sie nicht richtig benutzt, aber Pullbuoy? Brettchen?Wir reden hier nicht von Rambos in Bädern. Die gibt es, genauso wie Typen, die ständig "aus Versehen" Frauen betatschen. Auch Frauen, die Angst um Make Up und Haarfrisur haben und jeden beleidigen der schwimmt, sind in Bädern. Wir reden von Leuten, die technisch gut schwimmen, damit also am wenigsten Platz brauchen und mit solch Schwimmequipement sogar noch weniger Wasserfläche beanspruchen und nicht von Nichtschwimmern mit Hilfsmitteln im Schwimmerbecken

 

Er sagte, dass die Mitarbeiter das entscheiden. Die möchten nach hause gehen und sicher sein, dass in 'ihrem' Bad nichts passiert (ist).

 

Fazit: es hängt von den MitarbeiterInnen ab, ob sie bereit sind, sich die Mühe zu machen, sich mit BäderbesucherInnen auseinander zu setzen, die der Meinung sind, was ein Schwimmer darf, darf auch ein Nichtschwimmer.

Sorry, Berliner Bäderbetriebe, das ist hanhenbüchen.

Eure MitarbeiterInnen sind nicht schuld an diesem Unfug.Regelt das. Umgehend.