Die Wasserfläche ist knapp- und wird dennoch vermietet

zur regelmäßigen Nutzung durch Firmen für Kurse aller Art

2017 wurde in kommunalen Bädern zunächst ein Verbot von Personal Training ausgesprochen. Diese Art Training, von Firmen und Einzelpersonen durchgeführt, würde, angesichts der knappen Wasserfläche, den Ablauf der individuellen Nutzung der anderen Bäderbesucher*innen stören.

War diese Praxis bis dahin geduldet, wurde mit der Änderung der Entgeltordnung, die Praxis kurze Zeit später exakt so weiter geführt wie vorher. Der Unterschied: die Firmen/ Trainer müssen seither eine Gebühr zahlen. Geregelt in der Entgeltordnung 2.2.

Das, was laut BBB die anderen Besucher*innen stören würde, stört seither nicht mehr durch die Erhebung der Gebühr.

 

Die Nutzung von Personal Training für Einzelpersonen oder Kleinstgruppen im normalen Schwimmbetrieb und eine Gebühr dafür halte ich für richtig.

Solange der Ablauf nicht gestört wird für die anderen Bäderbesucher*innen.

Was allerdings sehr wohl stört, sind Leute, die ihr Equipement so verteilen, dass man nicht mehr ans Schwimmbecken ran kommt.

Können Einzelpersonen, egal ob im Personal Training oder nicht oder eben die benannten Kleinstgruppen von drei Leuten so viel Zeug am Beckenrand verteilen, dass man nur über Umwege am die Wand kommt?

Eigentlich wollte ich darüber schreiben.

Ich habe nicht geahnt, dass etwas anderes Thema wird.

Nämlich wer da am Rand sein Equipement auch ablegt.

Ein Beispiel- eine Schwimmhalle

25 Meter

5 Bahnen

Nichtschwimmerbecken

Montag  nur 6.30-8 Uhr öffentlich nutzbar

Laut Berliner Bäderbetriebe findet von 8- 22 Uhr Schulbetrieb, Vereinsbetrieb und Kursbetrieb statt.

Dienstag 6.30-7 Uhr öffentlich nutzbar ohne Einschränkungen

Dienstag 7-8 Uhr mit Einschränkungen.

Laut Berliner Bäderbetriebe findet von 7- 22 Uhr Schulbetrieb, Vereinsbetrieb und Kursbetrieb statt.

Schauen wir also in den Belegungsplan.

Montag kann man 5 von 5 Bahnen von 6.30-7.30 Uhr nutzen. Wasserschluss ist  für die Öffentlichkeit 30 Minuten vor dem Zeitpunkt, den die Öffentlichkeit Zutritt hat, also auch wenn kein Betriebsschluss ist, müssen wir raus.

Dienstag kann man 30 Minuten 5 von 5 Bahnen nutzen. Danach nur noch 1 Bahn für 30 Minuten. Der Rest ist belegt. Auch das Nichtschwimmerbecken. Selbst Eltern, die morgens kommen wollen mit ihren Kindern, haben keine Chance.

Was heißt das?

Der gutgläubige Steuerzahler denkt, der kommunale Anbieter stellt dort den Schulen ab 7, respektive 8 Uhr und ab 16 Uhr den Vereinen die subventionierte Wasserfläche kostenfrei zur Verfügung.

Oder der kommunale Betreiber führt dort Schwimmkurse, zu einem adäquaten Preis durch, für Kinder, für Erwachsene, die schwimmen lernen möchten.

Das ist so nicht der Fall.

Wenn kein Verein, wer dann?

Dienstag 19- 21 Uhr hat eine Firma Wasserfläche gemietet, um für 205 Euro, plus Eintritt,  8 Unterrichtseinheiten im "Übungsbecken" durchzuführen.

Nur am Rande erwähnt, diese Firma führt auch an anderen Tagen, an denen das Bad öffentlich nutzbar ist, gewerbliche Kurse durch.


Vereinbarkeit mit der Aussage zu gewerblichem Unterricht im Informationsblatt Punkt 6.

Dort sind Personal Training und Einzelunterricht geregelt. Dieser - für 1-3 Personen- darf nur während öffentlicher Zeiten stattfinden.

Ansonsten müssen Bahnen gemietet werden. Das geht nach "Prüfung der Verfügbarkeit"

Verantwortlich für die "Prüfung der Verfügbarkeit" sind die BBB (Parameter sind nirgends zu finden)  und die entscheiden ganz offensichtlich, dass in solchen Fällen die Wasserfläche doch nicht so knapp ist wie allerorten angegeben.

Der Trick, den nun die Firmen also nutzen: Kurse.

Obwohl laut Regierungskoalition das Bäderkonzept 2025 aufgelockert wurde, gibt es genau die Definition

Schul-Kurs-Vereinszeit (sogar Schul-Kurs-Vereinsbad, aber das ist ein weiteres Thema)

aus dem Konzept noch.

Das heißt für die Firmen, Wasserfläche während Vereinsbetrieb mieten zu können und die Öffentlichkeit, die gern Zugang hätte, guckt in die Röhre.

An 2 Tagen nur Frühschwimmen und selbst das teilweise nur eingeschränkt. Begründung: Schul- Vereins und eben der genannte Kursbetrieb...

Wie sieht es zu öffentlichen Zeiten aus?

Ein Beispiel, selbe Schwimmhalle

25 Meter

5 Bahnen

Nichtschwimmerbecken

Mittwoch 10- 22 Uhr öffentlicher Zugang mit Angabe "Eingeschränkter Badebetrieb"

Was heißt das? Schauen wir in den Bahnenbelegungsplan.

10-12 Uhr sind 2 Bahnen und das gesamte Nichtschwimmerbecken belegt.

12-13 Uhr sind ebenfalls 2 Bahnen belegt

15-17 Uhr wieder 2 Bahnen belegt und das gesamte Nichtschwimmerbecken.

17-18 Uhr ist 1 Bahn belegt und das gesamte Nichtschwimmerbecken.

18.30-19 Uhr sind 3 Bahnen belegt und 50% des Nichtschwimmerbecken.

19-21 Uhr sind 2 Bahnen belegt.

21.30 Uhr ist Wasserschluss.

Aus Kursprogrammen der BBB ist zu entnehmen:

17-18.45 Uhr Junior Delfin Seepferdchen.

Also Schwimmkurse für Kinder. Preis: 140 Euro, 20 Unterrichtseinheiten.

Was genau findet also im Rest der Zeit statt? Konkret: in der Zeit, die von den Berliner Bäderbetrieben für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen soll. Wie zu sehen ist, ist teilweise nicht mal 50% der Wasserfläche nutzbar.

Vermietung der öffentlichen Wasserfläche

Nehmen wir das Beispiel

Mittwoch 19-21 Uhr. 2 Bahnen, die in der am meisten frequentierten Zeit belegt sind, ohne dass der kommunale Betreiber der Öffentlichkeit mitteilt, von wem.

Eine Firma nutzt "Übungsbecken" und Kurs Kosten sind 205 Euro. Für 8 Unterrichtseinheiten.

Außerdem wird eine Bahn genutzt 170 Euro für 8 Unterrichtseinheiten. Immer plus Eintritt.

Diese Vermietung wird ab Mitte November noch ausgeweitet von den BBB.

Die Firma mietet auch Sonntags 10.15-12 Uhr  in der Schwimmhalle Wasserfläche.

Schauen wir in den Bahnenbelegungsplan.

Sonntags sind  10-13.30 Uhr 2 Bahnen und 50% des Nichtschwimmerbecken belegt.

Im Kursprogramm der Berliner Bäderbetriebe sind Sonntags keine kommunalen Kurse angegeben.

Das heißt, es gibt auch hier weitere Nutzer, die der Öffentlichkeit Wasserfläche entziehen, aber nicht genannt werden.

Es führt  zu weit, sämtliche Nutzerbelegungen hier aufzuschlüsseln. Fakt ist, es ist nicht nur 1 Firma, die Wasserfläche mietet. Und es bleibt nicht bei der jetzigen Vermietung.

Für die Schwimmhalle im Beispiel sind weitere Vermietungen 2020 geplant.

Zur Zeit ist das Schwimmbad Samstags zum Beispiel 10-17 Uhr geöffnet

Davon 10-14 Uhr "eingeschränkter Schwimmbetrieb"

Konkret: 2 von 5 Bahnen und 50% des Nichtschwimmerbecken ist belegt.

Ein privater Anbieter möchte ab 2020 dort Samstags 14-16.15 Uhr (um 16.30 Uhr ist Wasserschluss für alle) Kurse durchführen, 249 Euro plus Eintritt für 15 Unterrichtseinheiten.

Fazit

Der kommunale Bäderbetreiber vermietet Wasserfläche an gewerbliche Firmen trotz knapper Wasserfläche.

Für Sanierungen langfristig geschlossene Bäder: Tiergarten, Paracelsus Bad und Buch.

Außerdem derzeit noch geschlossen Helene Weigel Platz und Schöneberg. (Aktuell) Und Stadtbad Charlottenburg Neue Halle seit 07.11. gesperrt für mehrere Wochen (heißt es derzeit).

Im nächsten Jahr sollen u.a. Schöneberg erneut, ebenso das Wellenbad langfristig und weitere Bäder für  Teilsanierungen schließen.

 

In weiteren Schwimmhallen, in denen bereits jetzt die Nutzung für die Öffentlichkeit sehr eingeschränkt ist und auch Vereine sich einschränken müssen, soll es auch (weitere) Vermietungen geben. Zum Beispiel in einem 50 Meter Bad, in dem zur Zeit 1 Vormittag und ein Wochenendtag ohne Einschränkungen ist. Hier soll dann der Sonntag 10-11.30 Uhr eingeschränkt werden. Das Bad ist zwischen 9.30 Uhr und 13 Uhr am vollsten zur Zeit...

 

Es ist Aufgabe des kommunalen Bäderbetreibers alle Nutzergruppen zu versorgen.

Laut Satzung zur Nutzung der Einrichtungen der Berliner Bäderbetriebe sind das Schulen, Vereine, Kitas und die Öffentlichkeit.

Personal Training, das im normalen Schwimmbetrieb ab und zu stattfindet ist auch akzeptabel.

Von  regelmäßiger Vermietung ganzer Bahnen an Firmen ist dort keine Rede.

Kooperationen von Firmen oder auch Vereinen mit der Kommune sind eine bereits erprobte Lösung. Solche Kooperationen werden ausgeschrieben, zum Beispiel für die Ferienschwimmschule.

 

Was ich ganz persönlich noch ärgerlicher finde, ist die Tatsache, dass selbst im einzigen Therapiebereich der gesondert zu betreten ist, ebenfalls an private Anbieter vermietet wird und Menschen mit Behinderungen nur sehr eingeschränkt Zutritt haben. In einen Bereich, der für sie, auch mit Fördermitteln,  gebaut wurde

 

Die Berliner Bäderbetriebe müssen endlich offen legen, wer wann wie die Bahnen nutzt.

Eine Vermietung ganzer oder auch nur halber Bahnen oder gar Nichtschwimmerbecken oder Therapiebereiche  an Firmen halte ich für indiskutabel zum jetzigen Zeitpunkt.