Die neue Hausordnung der Berliner Bäderbetriebe

Seit dem 17.April 2018 gilt eine neue, wesentlich umfangreichere Hausordnung in kommunalen Berliner Bädern.

Im Prinzip gut, dass eine Hausordnung erneuert und wenn nötig, konkretisiert wird.

Funktioniert sie? Ist sie für BäderbesucherInnen eine Verbesserung?

Ich habe einige Punkte rausgesucht und versucht in den Bädern, die ich besucht habe, zu schauen, ob und wie sie umgesetzt wird. (Bilder per Klick vergrößern)

Schwimmequipement gleichgesetzt mit Schlauchbooten

Zu diesem Punkt hatte ich vor einiger Zeit bereits etwas geschrieben.

Wie hat sich das Verbot von Schwimmequipement entwickelt?

Jedes Bad regelt das anders, genau so wie zu Bezirkszeiten.

In allen von mir seither besuchten Sommerbädern scheint die Nutzung von Langflossen ausdrücklich vom Personal erlaubt zu sein, ebenso die Nutzung von Luftreifen in Schwimmerbecken.

In einem der drei Freizeitbäder durfte ich ein Minibrett nutzen, anderen BäderbesucherInnen wurde das im selben Bad (zu einem anderen Zeitpunkt) untersagt. Begründung: das seien Schwimmhilfen. In zwei von mir besuchten Schwimmhallen waren Langflossen ebenfalls in Benutzung, genauso wie Paddles. Über den Unfall mit dem Bäderbesucher, der seitlich ausschlägt, hatte ich berichtet. In einer von mir besuchten Schwimmhalle schwamm ein Bäderbesucher auf einer Bahn mit 12 Leuten mit Kurzflossen.


Ergänzende Regelungen werden im Bad entschieden

Natürlich muss, unter bestimmten, klar definierten Umständen, die den BäderbesucherInnen allerdings nicht dargelegt werden, ein Handlungsspielraum vorhanden sein. Ohne klar definierte Umstände gibt es schlicht wieder die Politik: Jedes Bad macht seins. Wie zu Bezirkszeiten.

Während in 16 Sommerbädern die seit Jahrzehnten übliche Praxis, vor allen unter Früh- und Spätschwimmern, sich am Beckenrand umzuziehen kein Problem ist, ist in einem Sommerbad nun diese Praxis unterbunden worden.

KeineR der BäderbesucherInnen tanzt nackt am Beckenrand Samba, alle, egal ob Männer oder Frauen, gehen dezent vor, man sieht nichts. 

Umziehen am Beckenrand ist eine Zeitfrage, Berufstätige, die nun statt um 6.30 Uhr zum Frühschwimmen/ nach 19 Uhr zum  Spätschwimmen können, sind noch mehr unter Zeitdruck, weil kein Freibad vor 7 Uhr öffnet und keines nach 19 Uhr die Kasse geöffnet hat (Ausnahme Strandbad Wannsee). 2018 ist es ein Bad, mal sehen, wann das für alle Bäder gilt.


Kleiderordnung und Handgepäck

Jedes Bad regelt das...Ich wiederhole mich.

In allen Schwimmhallen in denen ich seither war, traf ich in der Dusche vollständig bekleidete (Alltagskleidung) erwachsene BegleiterInnen von Kindergruppen und Eltern, die ihren Kindern ins Schwimmbad (Kurse) folgten. In einem Sommerbad rennen regelmäßig vollständig bekleidete Bäderbesucherinnen mit Straßenschuhen (Kinderwagen, Einkaufshilfen auf Rädern etc) durch die Duschen

In keiner Schwimmhalle ist bisher das mitführen von Taschen verboten worden. In allen von mir seither besuchten Hallen stehen am Beckenrand diverse Getränke in Flaschen (aus Plastik)


Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung

Ich finde, für Menschen, die auf Rollstühle angewiesen sind, mit ihren Hilfsmitteln vertraut sind und damit eine Unabhängigkeit von anderen Menschen erreichen, sollte man nicht zu von Helfern Abhängigen machen.

Jedes Bad regelt das offensichtlich anders. Wie zu Bezirkszeiten.

In einem der von mir besuchten Sommerbäder ist alles erlaubt. Kinderwagen, Liegestühle, Klappsessel, Luftmatratzen, alles am Beckenrand.

In einem anderen sah ich 'nur' BäderbesucherInnen mit Liegesessel am Beckenrand. In einem von mir besuchten Sommerbad war der Beckenrand komplett ohne solche Hindernisse.


Ein sinnvoller Hinweis steht nicht in der Hausordnung

Zum Schluss noch etwas, was man nicht nur individuell regeln sollte. Dieser Aushang, initiiert von einer Badleitung, sollte in allen Bädern hängen. (Quelle "Checkpoint" Tagesspiegel 02.07.2018)


Fazit

Eine neue Hausordnung kann nicht darauf abstellen, in Bädern den MitarbeiterInnen die Verantwortung zu überlassen ohne klare Regeln, wann "ergänzend" gehandelt werden darf.

Die Gleichstellung von Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderungen/ Einschränkungen im Bewegungsapparat und Gegenständen des alltäglichen, aber nicht nötigen Gebrauchs halte ich für kritisch.

Ebenso die Gleichsetzung von Schlauchbooten und Auftriebsmitteln für Nichtschwimmer mit Schwimmequipement das SchwimmerInnen nutzen.

Die Durchsetzung hängt vom"Einzelfall" und/ oder vom Bad ab. Das ist mir zu sehr klein klein statt guter, neuer, haltbarer Regeln.