Öffentliche Nutzung- Zahlen und die Realität

36 Schwimmhallen für 3,5 Millionen Einwohner*innen

Vom Größten Bäderbetrieb Europas liest man tolle Zahlen zu Öffnungszeiten.

Man sieht Öffnungszeiten und auf den ersten Blick sind viele unserer Bäder bis 21.30 Uhr oder gar bis 22.30 Uhr geöffnet. Viele ab 6.30 Uhr, einige ab 8 Uhr, weitere ab 9 Uhr, 10 Uhr, 13 Uhr usw.

Betrachtet man die Öffnungszeiten der  Berliner Bäderbetriebe kommt man auf beachtliche Betriebsstunden. Auf den ersten Blick...

Diese Betriebsstunden wurden seit 2015 in den meisten Bädern allerdings gekürzt.

Wenn jetzt, wie z.B. für das Kombibad Spandau Süd oder die SSE die Zeiten um eine bzw. zwei Stunden als Erweiterung benannt werden, ergibt das ein verfälschtes Bild im Vergleich zu 2015.


Immer mehr Nichtschwimmer. Einer der Gründe ist mit Sicherheit auch in der Tatsache zu finden, dass einige Eltern sich auf Schule verlassen. Schulschwimmen fällt mal aus, mal ist nicht genug Wasserfläche verfügbar weil Bäder geschlossen sind aus "technischen", meist aber sind "Betriebsbedingungen"- Personalmangel die Ursache.

Liegt das wirklich am Schulschwimmen und den ausfallenden Stunden?

Oder ganz generell am Bädersterben? Wie ist es in Berlin?

36 Schwimmhallen, davon acht Schul- und Vereinsbäder, sechs sehr eingeschränkt nutzbar von allen, zwei sind der Öffentlichkeit komplett versperrt.

 

Eine recht ordentliche Quote, es bleiben ja 28 Bäder für alle- oder?

Es lohnt sich ein genauer Blick.

Genau hinschauen muss man, wenn es darum geht, wann die Berliner Bäder im kommunalen Betrieb für alle nutzbar sind.

Alle meint alle. Kurse, Gruppen wie "Senioren", "Schwangere", "Frauen", "FKK" "Schulen", "Vereine" etc. schließen immer auch aus.

Wann also kann man wirklich eine Schwimmhalle einigermaßen zum schwimmen nutzen? Die Rede ist hier nicht nur  vom Sportschwimmen, sondern davon, wann z.B. Menschen ihre Schwimmfähigkeit üben können ohne damit rechnen zu müssen, keine Bahnenlänge zur Verfügung zu haben.

Betrachtet man die Nutzungsmöglichkeit zum sportlichen schwimmen, benötigt man nicht nur Bahnenlängen, sondern eine gesicherte Möglichkeit, in abgeleinten Bahnen diese auch einigermaßen störungsfrei beschwimmen zu können.

Hier ist nicht die Rede von Menschen in diesen Bahnen, die alles tun, nur nicht geradeaus, waagerecht, ohne seitlich zu treten oder schlagen, egal ob absichtlich oder unabsichtlich, im Wasser sich nach vorne bewegen.

Es geht vielmehr darum, dass zahlende Bäderbesucher*innen eine Schwimmhalle betreten in der Annahme für sie nutzbare Wasserfläche vorzufinden.

Öffentliche Nutzung ohne Einschränkungen Übersicht

Erklärungen

 

Betriebszeit ist die Zeit, die ein Bad öffnet und Bäderbesucher*innen sich im Bad aufhalten dürfen.

Zugangszeit ist die Zeit in der Kassen geöffnet sind

 

Wasserzeit ist die tatsächliche Zeit, die man ein Schwimmbecken nutzen kann

Zugangsschluss ist Kassenschluss ist 1 Stunde vor Betriebsende

Wasserschluss ist 30 Minuten vor Betriebsende.

Die Berliner Bäderbetriebe geben ihre Öffnungszeiten in Betriebsstunden an.


Die Wasserzeit, die von allen nutzbar ist im Beispiel.

 

Betriebszeit: 13.30-14 Uhr

Kassenzeit : 13.30-?

Wasserzeit: 13.30-?

Betriebszeit ohne öffentliche Nutzung: 14-15.45 Uhr

Betriebszeit: 15.45-21 Uhr

Kassenzeit: 15.45-20 Uhr

Wasserzeit eingeschränkte Nutzung: 15.45-17 Uhr

Wasserzeit uneingeschränkte Nutzung: 17-20.30 Uhr     


Das Problem ist sichtbar. Mal abgesehen davon, dass bei 30 Minuten angegebener öffentlicher Nutzung weder die Kassenzeit klar ist noch die Wasserzeit, wer nutzt für diese Zeitspanne ein Bad?

Es ist klar, diese 30 Minuten sind eine "Alibizeit". Sie sind schlicht Blödsinn.

Die jeweilige Angabe zu den Wochentagen heißt übrigens auch keineswegs, dass die Stunden, die ein Bad öffentlich ohne Einschränkungen nutzbar ist, zusammenhängen. Es kommt häufig vor, dass Schwimmer*innen morgens 30 Minuten, mittags noch mal ein Stündchen oder abends 4 Stunden das Bad nutzen können. Teilweise muss man wirklich eine Art Exceltabelle führen, um eine 'Lücke' zu finden, in der man wirklich eine Schwimmhalle zum Schwimmen nutzen kann.

Zur Erinnerung: Öffentliche Nutzung ohne Einschränkung heißt nicht, dass es geleinte Bahnen gibt die zahlende Besucher*innen nutzen können und das liegt nicht an Störer*innen, sondern schlicht daran, dass sie belegt sind von Gruppen (s.o.)

Ach, diese Angaben gelten natürlich nur so lange, wie in einem Bad keine Belegung passiert, die nirgends kommuniziert wird. 

Für wen wurden Therapiebecken gebaut, mit welchen Fördergeldern?

Es gibt zwei ausgewiesene Therapiebecken für Menschen mit Behinderungen. Heißt, Barrierefrei, warm genug, Personalaufwand ggfalls höher.

Im Kombibad Seestraße wird es deutlich, was der Größte Bäderbetrieb Europas daraus macht. 76 Betriebsstunden, für alles mögliche, davon nur 23 Stunden pro Woche für diejenigen, für die dieses Becken gebaut wurde.

Mehr zu den Möglichkeiten, wie und ob Menschen mit Behinderungen Berliner Schwimmbäder nutzen können.